Anfrage an Radio Eriwan: Ist es gut, wenn das Glas halb voll ist?
Antwort: Ja und nein. Es kommt auf den Durst an.
In diesem Sinn freuen sich manche mehr als andere über den nun fixierten Kompromiss. Wenigstens der Durst der Pressefotografen mit mehr als drei Jahren Berufspraxis dürfte nunmehr gestillt sein. Wir wollen uns aber weitgehend weiterer Kommentare enthalten, bis die in der Theorie ausgeschnapste Lösung in der harten beruflichen Praxis gelandet sein wird. Bis dahin wünschen wir allen Fotografen, die weiter von der völligen Freiheit träumen, eine angenehme Zeit, und Gut Licht!
Falls Sie zu unseren zahlreichen Unterstützern gehören, möchten wir Ihnen an dieser Stelle sehr herzlich für Ihre Sympathie und Mithilfe danken!
Wir bitten Sie, uns auch in Zukunft zu unterstützen!
Nachtrag 2013
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Der Verfassungsgerichtshof hob – für einige Berufsfotografen überraschender als für uns – die Zugangsbeschränkungen in § 94 Z 20 Gewerbeordnung 1994 wegen Verfassungswidrigkeit auf.
Erich Lessing erzählte uns einst in einem Gespräch, dass ihm regelmäßig Schreiben der Innung zugegangen waren, in denen er „aufgefordert“ wurde, nun doch endlich einmal um eine Gewerbeberechtigung anzusuchen.
Lessing war 1950-2018 Mitglied der elitären Bildagentur Magnum, Träger des Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst I. Klasse der Republik Österreich, bekam 1997 den österreichischen Staatspreis für künstlerische Fotografie und publizierte über 60 Kunstbücher – ganz ohne Gewerbeschein.