Die Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für Berufsfotografen und die Schaffung des freien Gewerbes „Digitalfotograf“ werden zwar zunächst den Konkurrenzdruck auf die verbleibenden „Handwerksfotografen“ weiter erhöhen. Die positiven Auswirkungen sind jedoch vielschichtig und überwiegen bei weitem, und entsprechen den Vorgaben der Europäischen Union betreffend des freien Gewerbezugangs.
1. Kleinkunden erhalten eine Alternative zu hochpreisigen Meisterfotografen.
Wenn das Budget für teure Meisterfotos nicht ausreicht, ist die Alternative für Kleinkunden und Kleingewerbetreibende oft nur der Pfuscherfotograf oder „gute Freunde“. Es würde durch knapper kalkulierende Digitalfotografen ein neuer, derzeit nicht existierender legaler Markt für kostenbewußte Kunden entstehen.
2. Der Staat erhält neue Steuern und Abgaben
Viele Aufträge, die derzeit mangels gewerblicher Deckung im Pfusch oder gar nicht durchgeführt werden, können dann offiziell deklariert werden, und die erzielten Umsätze und Überschüsse bescheren dem Staat neue Steuereinnahmen. Auch durch Beiträge und Abgaben bei Gewerbegründungen profitiert der Staat unmittelbar.
3. Wachstumsimpuls für die gesamte Fotobranche
Gewerblich aktive Hobbyfotografen können Teile ihrer Ausrüstung in Zukunft legal steuerlich ansetzen, und höhere Investitionskosten werden sich rechnen können. Dadurch ist ein deutliches Umsatzwachstum für den Fotohandel zu erwarten. Neue Arbeitsplätze können entstehen, und der Staat profitiert durch die eingenommenen Lohn- und Umsatzsteuern. Ein Vergleich mit den USA oder Japan zeigt, dass höhere pro-Kopf Umsätze mit Fotos und Fotozubehör durchaus möglich sind, und das Potential des österreichischen Foto-Marktes noch nicht ausgeschöpft ist.
4. Anreiz zur Gewerbegründung und Selbstständigkeit
Eine Anzahl von Hobbyfotografen wird durch den einsetzenden Erfolg bei ihrer kommerziellen Tätigkeit dazu ermutigt werden, den Nebenberuf zum Hauptberuf zu machen, und ein Gewerbe zu gründen. Bei anhaltendem Erfolg wird die Tätigkeit auch europa- oder weltweit ausgeübt werden. Viele international erfolgreiche österreichische Fotografen sind Quereinsteiger, und haben keine „fotohandwerkliche“ Ausbildung.
5. Beseitigung der Inländerdiskriminierung
Mit der Freiheit der Dienstleistung wird in der EU Gesetzgebung geregelt, dass jeder EU Bürger innerhalb der gesamten EU seine Dienstleistungen wie im eigenen Land anbieten und durchführen darf. Deutsche, Italiener oder Polen dürfen somit in Österreich als Fotografen tätig sein. Die EU Richtlinie betreffend Dienstleistungsfreiheit besagt, dass Ausländer wegen ihrer Nationalität nicht schlechter gestellt (diskriminiert) werden dürfen. Der Verfassungsgerichtshof judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass eine Schlechterstellung österreichischer Staatsbürger im Verhältnis zu Ausländern (Inländerdiskriminierung) am Gleichheitssatz zu messen ist und daher einer sachlichen Rechtfertigung bedarf. Eine solche Rechtfertigung wird sich seitens der Innung für digitales Fotografieren kaum herleiten lassen.
6. Konkurrenz belebt das gesamte Geschäft
In Summe werden alle Fotografen Österreichs davon profitieren, dass der Markt von der überfälligen Öffnung neue Impulse erhalten wird. Die Österreichische Fotografie wird qualitätsbewusster und kostengünstiger, und damit generell „Weltmarkt-tauglicher“. Wir sind überzeugt, dass Digitalfotografen das Geschäft der Handwerksfotografen nicht zerstören sondern vielmehr sinnvoll ergänzen werden.