Antrag auf Schaffung des Berufsbildes „Digitalfotograf“; Begründung:
Im Gegensatz zum Analogfotografen, der umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Laborchemie und analoger Fachkameras benötigt, um seine Tätigkeit ausüben zu können, benötigt ein Digitalfotograf nahezu keine Kenntnisse, um seine Tätigkeit fachgerecht auszuüben.
Die Komplexität bei der Bedienung einer Digitalkamera ist vergleichbar mit der Programmierung eines Videorekorders, und ist somit auch für Laien in kürzester Zeit beherrschbar.
Ein Digitalfotograf hat keinen Umgang mit Chemikalien oder anderen Substanzen, von denen eine besondere Gefährdung für Leib und Leben ausgeht.
Die Voraussetzungen des Digitalfotografen sind hauptsächlich künstlerischer Natur, betreffen Bildkomposition, Vorbereitung des Models, Dekoration und Lichtstimmung, und fallen somit grundsätzlich in die Gewerbe 806 (Maler, Dekorateur oder Lichttechniker) oder 822 (Farb- Typ- und Stilberater)
Die Weiterverarbeitung von Digitalbildern kann mit jeder bildbearbeitenden Computersoftware erfolgen, einer Tätigkeit, welche im Zweifelsfall vom Gewerbe Kennzahl 611 (EDV Dienstleistungen) oder 634 (Grafikdesign) abgedeckt werden könnte, und sie kann auch gänzlich unterbleiben.
Die Ausarbeitung von Fotos auf Papier erfolgt gegebenenfalls durch Dritte, insbesondere durch konzessionierte Fotolabors. Dadurch sind für einen Digitalfotografen a priori keine Kenntnisse über fotochemische Prozesse notwendig.
Digitalkameras unterscheiden sich grundsätzlich von analogen Fachkameras, wie sie für die Befähigungsprüfung zum Handwerk des Berufs-(Analog-)Fotografen vorgeschrieben sind, und es ist im Regelfall kein manueller Eingriff in die Kamerafunktionen notwendig. Berechnungen betreffend Lichttemperatur, Schärfeebene (Scheimpflug-Verfahren) oder Hyperfokaler Distanz entfallen ebenfalls, da entweder betreffende Einstellmöglichkeiten nicht vorhanden sind oder die Kameraautomatik derlei Berechnungen vollautomatisch durchführt. Das versetzt einen Digitalfotografen in die Lage, auch nahezu ohne Kenntnisse optischer Grundlagen technisch einwandfreie Fotos anzufertigen. Die dabei notwendigen Kenntnisse sind den Anforderungen an das freie Gewerbe 807 (Fotoreporter) gleichzusetzen
Zusammengefaßt soll, ausgehend aus subsumierten Gewerbeteilgebieten der Gewerbe 806, 807, 822, 611 und 634, ein neues Gewerbe des Digitalfotografen geschaffen werden. Das freie Gewerbe des Digitalfotografen wird sich zum Handwerk des analogen Berufsfotografen ausreichend abgrenzen, da sich einerseits Arbeitsablauf und eingesetzte Produktionsmittel grundlegend unterscheiden, anderseits die Gemeinsamkeiten betreffend Bildkomposition, Schminken des Modells oder Herstellung von Lichtstimmungen, ohnedies keine Charakteristika des Fotografenhandwerks sind, sondern viel eher durch die oben genannten anderen freien Gewerbe beschrieben werden.
Die Abgrenzungen des Berufsbildes „freies Gewerbe Digitalfotograf“ zum klassischen Handwerk des analogen Berufsfotografen sind also folgende: Verwendung ausschließlich digitaler Kameras, Ausdruck der Fotos entweder mittels handelsüblicher Fotodrucker (Tintenstrahl- oder Laserdrucker) , oder die fotochemische Ausarbeitung von Prints erfolgt ausschließlich durch konzessionierte Dritte (d.h. durch Fotolabors). Im Gewerbe des Digitalfotografen besteht weder direkter Kontakt zu anaolgem Filmmaterial oder Entwicklerchemikalien, noch werden verstellbare optische Geräte verwendet, die über das Ausmaß von Standard-Fotoobjektiven hinausgehen (insbesondere keine Fachkameras).