»Ich unterstütze den Verein Freie Fotografie in Österreich bei seiner berechtigten Forderung, das Gewerbe der Fotografen auch für Autodidakten zu öffnen.«
Erich Lessing
FOTOGRAFIE IN ÖSTERREICH IST FREI!
Grund zur Freude können nun auch alle künstlerischen und Nebenerwerbs-Fotografen haben: Die Nachfolgeregelung zur alten Berufsfotografenverordnung, die aus unserer Sicht weiterhin gegen die in der Verfassung garantierte freie Berufswahl und -ausübung verstoßen hat, wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Fotografie reiht sich nun in die anderen freien Kreativgewerbe wie Werbung, Design, Layout und Grafik ein.
Wir danken allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, die sich so nachhaltig für die Freie Fotografie eingesetzt haben! Österreich wird mit dem freien Fotografengewerbe ein Stück näher in die Zukunft der branchenübergreifenden Berufe geführt.
Viktor Zdrachal, Obmann
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des VfGH: § 94 Z 20 GewO wird als verfassungswidrig aufgehoben
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