Österreich war und ist eines der letzten Länder in der Europäischen Union, wo das Fotografengewerbe noch streng reglemetiert ist, in den meisten anderen Mitgliedsstaaten der Union ist das Fotografengewerbe frei.
Um der drohenden Abschaffung der Zugangsbeschränkungen zuvorzukommen, wandelte die Innung die Fotografie vom Gewerbe zum „Handwerk“ um, und rechtfertigte von da an die Zugangsbeschränkungen mit den erhöhten Anforderungen an Können und Wissen, die ein Berufsfotograf in Ausübung seiner Tätigkeit benötigen soll.
In der analogen Fotografie ist tatsächlich ein gewisses handwerkliches Wissen und Können notwendig, um korrekt entwickelte Abzüge mit Hilfe von Chemikalien auf Fotopapier bringen zu können. Doch trifft das auch für die digitale Fotografie zu? Nein!
Mit einer modernen Digitalkamera kann jeder „Hobbyfotograf “ mit Alltagswissen und einigen Faustregeln ansprechende, korrekt belichtete und scharfe Fotos machen. Die künstlerischen Fähigkeiten entscheiden dabei über Erfolg und Nichterfolg, und die technischen Aspekte treten weitestgehend in den Hintergrund. Die Digitalfotografie ist nie und nimmer ein Handwerk im Sinne der Handwerksordnung!
Weil die Digitalfotografie nicht die Voraussetzungen für die Definition als Handwerk erfüllt, muss sie in Zukunft von den diversen Beschränkungen in der Ausübung des Fotografengewerbes ausgenommen werden. Jedem Hobbyfotograf muss es erlaubt sein, Geld für seine Fotos zu verlangen, und er soll bei entsprechendem Erfolg auch die Möglichkeit haben, nebenberuflich oder hauptberuflich die Fotografie als Einnahmequelle zu nutzen.
- Fotografie ist ein allgemein anerkanntes Hobby, durch welches eine nebenberufliche (und in weiterer Folge hauptberufliche) gewerbliche Tätigkeit begründet werden kann.
- Der Alleinanspruch der Berufsfotografen auf Auftragsarbeiten kann unter Hinweis auf die verfassungsmäßig garantierte allgemeine Berufsfreiheit bestritten werden, so lange keine „Anmaßung“ erfolgt, d.h. keine Berufstitel wie „Berufsfotograf“ oder „Meisterbetrieb“ verwendet werden.
- Im Wesentlichen ist Fotografie keine handwerkliche sondern eine künstlerische, werkschaffende Tätigkeit. Im Urheberrecht spiegelt sich das zweifelsfrei wider, denn es schützt alle Fotografien gleichermaßen als „Werke“, ohne Unterschied, ob sie von Berufs- oder Hobbyfotografen geschaffen wurden.
- Wenn sich die Berufsfotografen so gerne als „Handwerker“ sehen wollen, müssen sie daher konsequenter Weise auch auf einen Werkschutz gemäß Urheberrecht verzichten. Wenn gewerbliche Fotografien wirklich „reproduzierbare Arbeiten sind“, steht ihnen in Zukunft kein Werkschutz zu.
Daher fordern wir die Herauslösung der Digitalfotografie aus dem „Handwerk“ der Berufsfotografen, und die Schaffung des neuen und freien Gewerbes „Digitalfotograf“ (analog zum bestehenden freien Gewerbe „Pressefotograf“), um den Verkauf von Digitalfotos auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, und ernsthaft Interessierten die unkomplizierte Gewerbegründung zu ermöglichen.
Freie Digitalfotografie in Österreich!