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Berufsbeschreibung

Digitalfotograf soll ein freies Gewerbe werden, mitsamt der typischen Rechte und Pflichen, die sich daraus ergeben. Folgende Abgrenzungen zum bestehenden handwerklichen „Berufsfotografen“ sind dabei sinnvoll:

– Für die Herstellung von Fotos auf Papier oder anderen bedruckbaren Materialien ist der Einsatz von Chemikalien oder gesundheitsschädlichen Entwicklerflüssigkeiten nicht vorgesehen. Fotos werden entweder mit nicht gesundheitsgefährdenden Geräten hergestellt (z.B. Tintenstrahldrucker) oder durch konzessionierte Fotolabors ausgearbeitet.

– Die Belichtung erfolgt mit Hilfe eines Mediums, bei dem keine weitreichenden Vorkenntnisse erforderlich sind und insbesondere vom Digitalfotografen keine Entwicklerchemikalien verwendet werden müssen.

– Die Bildbearbeitung und Druckvorbereitung erfolgt ausschließlich auf elektronische Art, zum Beispiel mit Hilfe eines marktüblichen Fotobearbeitungsprogramms.

– Die Bezeichnungen „Fotografenmeister“ oder „Berufsfotograf“ werden, insbesondere zu Werbezwecken, nicht geführt. Die Berufsbezeichnung lautet statt dessen zum Beispiel „Digitalfotograf“ oder „Foto Designer“.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass Fotografie stets eine künstlerische Tätigkeit ist, sobald die Modelle nicht, wie früher zu Anfang des 20. Jahrhunderts in Portraitstudios üblich, an einer vorgegebenen Position festgeschraubt und somit fließbandartig abgelichtet wurden. Aber wodurch wird dann die Portrait-, Mode- oder Hochzeitsfotografie zum Handwerk? Wieso ist gerade die Reportagefotografie ein freies Gewerbe? Warum ist das Fotografieren einer Hochzeitszeremonie keine Reportage? Warum dürfen Fotoreporter dennoch bei einer Prominentenhochzeit fotografieren? Wann ist jemand überhaupt prominent? Wer darf solche Fragen mit Recht beantworten? Auf jeden Fall nicht die Innung selbst, denn sie ist dafür zu befangen!

Von seiten der Innung wird gerne mit den „hohen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit“ an Berufsfotografen argumentiert – ein Argument, das nicht nur beleidigend für die freien Gewerbe und Berufe ist, sondern einfach ins Leere geht: Pressefotografen, Bildagenturen, Buchverlage, CD-Produktion, Filmproduktion, Dokumentarfilmhersteller, Computersoftwareerzeuger, Presseaganturen, Werbeagenturen – um nur einige aufzuzählen – sind allesamt freie Gewerbe. Wann wird die Fotografie endlich folgen?

Zu guter Letzt wäre es interessant, einmal zu überprüfen, ob die Arbeit der Berufsfotografen wirklich die behaupteten hohen Qualitätsstandards erfüllt. Wann ist denn ein Foto absolut richtig belichtet? Wurden die Bildausschnitte korrekt gewählt? Wie sieht die vorgeschriebene Portraithaltung aus, welche Winkel sind für Arm- und Beinhaltung zulässig, und welche nicht? Wie ist das Maß an Harmonie in Hochzeitsfotos überprüfbar? Wie stellen wir fest, dass „der unwiederholbare Moment“ auch technisch korrekt in Bilder umgesetzt wurde? Leider geht das überhaupt nicht!

Es gibt – welch Überraschung – hierzu keine Ö-Normen, und auch kein rechtsverbindliches technisches Regelwerk für dieses „Handwerk“. Nein, eher kein doch Handwerk, sondern weiterhin „freihändige Kunst“ mit viel heißer Luft und einer allmächtigen Interessensvertretung.